Am Mittwoch hat das französische Parlament in einer letzten Wahl in der Nationalversammlung endgültig den Gesetzesentwurf verabschiedet, der unter anderem auch eine Liberalisierung des freihändigen Verkaufs von Kunstwerken bei öffentlichen Auktionen anstrebt, insbesondere auch auf elektronischem Wege über das Internet. Der Gesetzestext, der aus einem vom paritätischen Ausschuss der französischen Nationalversammlung und des Senats (Commission mixte paritaire (CMP) aus 7 Abgeordneten und 7 Senatoren) erarbeiteten Kompromiss hervorging, stellt laut der Regierung eine Modernisierung und erhebliche Lockerung der Bestimmungen für den freihändigen Verkauf dar (AFP). Er passt die europäische Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen an und formuliert das Prinzip des freien Verkehrs von Waren auf öffentlichen Auktionen sowie der Erweiterung des Spektrums der Gegenstände, die auf Auktionen verkauft werden können.
Laut Thierry Ehrmann, dem Gründer und Präsidenten von Artprice, „war diese letzte, am 7. Juli 2011 erfolgte Abstimmung wirklich die letzte Chance für Frankreich. Dazu ist anzumerken, dass Frankreich im weltweiten Vergleich im Hinblick auf Auktionen im Bereich Fine Art in weniger als 45 Jahren vom 1. auf den 4. Rang zurückgefallen ist, während China jetzt den Spitzenplatz einnimmt, gefolgt von den USA auf Rang 2 und Großbritannien auf Rang 3.“
(Der jährliche Kunstmarktbericht ist kostenlos online verfügbar auf artprice.com)
„Durch die verzögerte Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im innerstaatlichen Recht haben wir unsere europäischen Partner zur Verzweiflung getrieben. Es sei daran erinnert, dass Frankreich die Richtlinie bereits vor dem 29. Dezember 2009 hätte umsetzen müssen, und der Druck auf Frankreich war gewaltig. Übrigens vertrat die für den Kunstmarkt zuständige französische Aufsichtsbehörde, der Conseil des Ventes volontaires, in ihrem Jahresbericht die Auffassung, „dass eine Minimalreform für Frankreich einem Selbstmord gleichkäme und nach den aus Brüssel ergangenen Mahnungen eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs kurz bevorstehe“.“
Zudem stellt der Skandal um Drouot eine schwere Belastung für den französischen Kunstmarkt dar. Die Presse informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Angelegenheit und die Ermittlungsverfahren. Michel Deléans Wert „Adjugé, Volé: Chronique d’un Trafic à Drouot“ ist in diesem Zusammenhang sehr lesenswert. Es wurden bereits 39 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Regierung ist entschlossen, der Sache ganz auf den Grund zu gehen, zumal Drouot 45 % des französischen Kunstmarkts ausmacht.
Artprice verfasste im Jahr 2000 als erstes und einziges Unternehmen ein Werk über ein diesbezügliches Gesetz, den Code des Ventes Volontaires et Judiciaires, der bei den französischen Auktionatoren mittlerweise als Referenzwerk gilt. Mit einem Umfang von rund 1.800 Seiten ist er das einzige Werk, das die erste Reform von 2000 und ihre unterbliebene Anwendung anprangert.
Mit der Reform von 2000 wurden die Forderungen der Europäischen Union auf geschickte Weise umgangen, denn das Monopol der Auktionatoren aus dem Jahr 1535 blieb gewissermaßen bestehen, unter anderem auch die Verpflichtung, für jeden Verkauf eine Genehmigung einzuholen. Diese wurde einige Tage oder sogar erst wenige Stunden vor der Veräußerung erteilt. Dieses Vorgehen stellte somit ein bedeutendes Hindernis für den freien Verkehr von Produkten und Dienstleistungen in Europa dar, insbesondere für Kunstauktionen im Internet.
Die Übertragung der Dienstleistungsrichtlinie auf innerstaatliches Recht, einschließlich des Begriffs eines Betreibers von Online-Auktionen entspricht voll und ganz den verschiedenen parlamentarischen Arbeiten und Aufträgen, die Artprice zuvor durch aktive Mitwirkung und Bereitstellung seiner Daten unterstützte. Artprice verfügt daher über alle nötigen Erfolgsfaktoren, um dabei zu sein, wenn Geschichte geschrieben wird. Der Prozess genießt definitiv eine breite Unterstützung.
Es sei angemerkt, dass Artprice allein in seiner Eigenschaft als Weltmarktführer über den in der Welt einzigartigen Dematerialisierungsprozess des Kunstmarkts verfügt und diesen schützt (als Recht an geistigem Eigentum). Ziel ist die Verschmelzung mit dem genormten Marktplatz und eine wirkliche Befreiung von dem ALTEN System der „physischen Auktionssäle“. Diese lassen sich gut mit dem Börsenparkett und der Einführung der ECN (Electronic Communication Network) vergleichen, die das Börsenparkett sämtlicher Börsenplätze der Welt buchstäblich überrollten und zum Zusammenbruch der Vermittlungsgebühren führten.
Thierry Ehrmann sagt: „Wir mussten einfach nur mit sehr viel Geduld und Entschlossenheit gegen dieses beinahe 500 Jahre alte Monopol bei Kunstauktionen vorgehen, auch wenn wir uns zu diesem Zweck auf einen langwierigen gesetzgeberischen Kreuzzug von 11 Jahren begeben mussten.“
Eine ausführlichere Erläuterung dieser nach Ablauf von fünf Jahrhunderten eingetretenen rechtlichen und historischen Revolution und maßgeblichen Rolle von Artprice finden Sie in 36 pädagogischen Fragen und Antworten im Interview von Mitte Juni 2011.
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Source: http://www.artprice.com ©1987-2011 thierry Ehrmann
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